Der älteste Rechtsfall, den wir gefunden haben. Da hat ein Bauer dem anderen Bauern die Katze totgeschlagen. Eine interessante Schadensersatzregelung. Das an 4 Blöcken aufgespannte Katzenfell musste der Übeltäter so mit Korn zuschütten, bis es bedeckt war. Das Korn gehörte dann dem ehemaligen Eigentümer der Katze.

Gefunden haben wir diesen Hinweis hier: Grimm, Jacob: Deutsche Rechtsalterthümer , 4. Ausg. Band 2 , Leipzig 1899 . Seite: 242.
Wie man sieht, haben die Gebrüder Grimm nicht nur Märchen gesammelt 🙂